Hanspeter Klötzli †
1973 - 2005


Hanspeter Klötzli


Goodbye to you my trusted friend
We've known each other since we were nine or ten
Together we climbed hills and trees
Learned of love and A B C's
Skinned our hearts and skinned our knees.

Goodbye my friend it's hard to die
When all the birds are singing in the sky
Now that the spring is in the air
Pretty girls are everywhere
Think of me and I'll be there

We had joy we had fun
We had seasons in the sun
But the hills that we climbed were just seasons
Out of time......

All our lives we had fun
We had seasons in the sun
But the hills that we climbed were just seasons
Out of time......

Seasons In The Sun - Terry Jacks - 1973
«Wenn ich gewusst hätte, was passiert, hätte ich auf ein Taxi bestanden.»


Lernfahrerin ist schuld am Tod ihres Freundes

2005 prallte in Bümpliz eine Lernfahrerin mit dem Auto ihres Freundes in eine Mauer. Er starb bei dem Unfall. Die Frau war angetrunken und viel zu schnell unterwegs. Gestern wurde sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Wenn sich die 30-jährige Frau heute an den Unfall zu erinnern versucht, ist da «nur ein schwarzes Loch». Erst im Spital war sie in den frühen Morgenstunden des 21. Mai 2005 schwer verletzt wieder zu sich gekommen und hatte erfahren, dass ihr Freund am Unfallort gestorben war. Auf der Heimfahrt von der Bümplizer-Chilbi war das Paar an der Riedbachstrasse mit dem Auto frontal in eine Mauer gerast. Am Steuer sass die Frau – angetrunken und mit einem Lernfahrausweis. Gestern musste sie sich dafür vor dem Strafeinzelgericht Bern-Laupen verantworten.

Es gehe ihr «den Umständen entsprechend gut», sagte die Schweizerin, «es muss gehen». Dann schilderte sie noch einmal die Ereignisse in jener Nacht.

Mit dem Auto an die Chilbi


Mit ihrem 31 Jahre alten Freund machte sich die Frau gegen 22 Uhr auf den Weg zur Bümplizer-Chilbi. Sie hätten nicht überlegt, ob es eine gute Idee sei, mit dem Auto an ein solches Fest zu fahren, beantwortete sie eine entsprechende Frage von Strafeinzelrichterin Christine Schaer. «Wir dachten nicht, dass es so viel Spass machen würde und dass wir so lange bleiben.» Es wurde auch nicht vereinbart, wer zurückfahren sollte.

«Ich habe viel getanzt», erzählte die Frau. Alkohol getrunken habe sie auch. Sie erinnert sich, Bacardi-Cola konsumiert zu haben. Wie viele Drinks es waren, weiss sie nicht mehr. «Wir haben uns etwas Gutes gegönnt.» Das Paar war seit einem halben Jahr zusammen. «Wir haben Pläne geschmiedet, es auch in der Zukunft schön zu haben.»

Frontal in eine Mauer

Gegen 4 Uhr entschlossen sich die beiden zur Heimkehr. Der Mann hatte wegen einer Bänderverletzung am Bein Schmerzen und war zudem betrunken. «Ich habe darum anerboten, ihn heimzufahren. Ich fühlte mich nicht betrunken», sagt die Frau heute. «Wenn ich gewusst hätte, was passiert, hätte ich auf ein Taxi bestanden.»

Es regnete leicht, als sich die Frau ans Steuer setzte. «Ich bin losgefahren. Wir haben Musik gehört. Ich habe Lichter gesehen und gedacht, dass das der nächste Ort sei.» Dann reisst der Film. Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass die Frau in einer Linkskurve mit zirka 100 Stundenkilometern geradeaus in eine Mauer raste. Ihr Freund starb noch auf der Unfallstelle an seinen schweren Brust- und Bauchverletzungen.

«Was wäre passiert, wenn er angegurtet gewesen wäre?» Diese Frage stellte der Verteidiger der Angeschuldigten. Er spekulierte, dass der Unfall dann für den Mann nicht tödlich geendet hätte. Die Frau sei deswegen nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig zu sprechen, beantragte er. Man könne der Frau nicht anlasten, dass sich ihr Freund nicht angeschnallt habe.

Gefängnis bedingt

Das sah Strafeinzelrichterin Schaer anders: «Die Annahme, dass der Mann nicht gestorben wäre, wenn er sich angegurtet hätte, ist allzu hypothetisch.» Zudem würde das Verschulden der Frau dadurch nicht geringer. «Sie hat den Entschluss gefasst zu fahren und dadurch die Verantwortung übernommen.» Sie verurteilte die Frau wegen fahrlässiger Tötung und Fahren in angetrunkenem Zustand zu 20 Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von 1000 Franken. Strafmildernd wirke sich aus, so die Richterin, dass die Frau durch den Tod ihres Partners stark getroffen sei.

Berner Zeitung BZ - 08.08.2006

«Wenn ich gewusst hätte, was passiert, hätte ich auf ein Taxi bestanden.»



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